Neuwertentschädigung bei der LKW-Versicherungen - WKZ 251

Neuwertentschädigung bei der LKW-Versicherungen - WKZ 251

Kurzübersicht zu den Leistungen unterschiedlicher Versicherer im Bereich LKW-Teilkasko

Ein heißes Eisen im Bereich der LKW-Versicherung bis 3,5t Gesamtgewicht mit Nutzung im Werkverkehr ist auch das Thema Neuwertentschädigung. Vielen ist es gar nicht bekannt, dass dieser Passus auch bei der PKW-Versicherung gilt. Bei der Mehrzahl der KFZ-Versicher ist es so, dass die Neuwertentschädigung nur dann vom Versicherer gezahlt wird, wenn das Fahrzeug als NEUFAHRZEUG vom KFZ-Händler erworben wurde. Kauft man jedoch ein Fahrzeug mit Tageszulassung, ist die Versicherung des Neuwertes in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Hier wird dann nur noch eine Kaufpreisentschädigung oder der zum Eintritt des Unfalls gültige Zeitwert gezahlt. Der Zeitraum dieser Regelung ist, wie sollte es anders sein Abhängig vom gewählten Versicherer und KFZ-Tarif. Darüber hinaus kann in den Bedingungen stehen, dass die Zahlung nur erfolgt wenn innerhalb eines gewissen Zeitraum auch ein neues gleichwertiges Fahrzeug gekauft wird.

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