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HDI LKW-Versicherung | Lieferwagen & LKW gut versichern

Lieferwagen - LKW - Zugmaschinen günstig über die HDI Verrsicherung versichern ▷ hier sofort Tarife vergleichen & sparen

LKW, Lieferwagen, Transporter, Pickup oder Sattelzugmaschine im Rahmen der privaten Nutzung = Eigennutzung im Werkverkehr oder mit Einsatz im Güterverkehr über HDI in Einzelverträgen versichern. Erfahren Sie hier mehr über die Versicherungsangebote der HDI KFZ-Versicherung.

Welche Produktvarianten werden von der HDI im Rahmen der Versicherung von LKW angeboten:

Flottenversicherung über die HDI
Versicherungsvergleich für LKW

FAQ HDI LKW-Versicherung*

HDI LKW-Versicherung

Informieren Sie sich hier vor den Abschluss einer HDI LKW-Versicherung, über die Leistungsinhalte der HDI KFZ-Tarife für Privat & Firmenkunden im Bereich LKW bis und über 3,5t. im privat oder Werknahverkehr. Einfach die folgenden Links öffnen und schon Antworten auf Ihre Fragen erhalten!

LKW - Lieferwagen bis 3,5t über HDI im Werkverkehr versichern

Für Lieferwagen und LKW bis 3,5t mit Nutzung im Werkverkehr bietet die HDI über die Tarife einen sehr hochwertigen Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflicht und in der Kaskoversicherung.

Leistungkurzübersicht zur HDI LKW Versicherung bis 3,5t im Werkverkehr

Gibt es eine Zweitwagenregelung für LKW bis 3,5t bei der HDI

Eine Sondereinstufung eines Zweitewagens ist beim HDI nur möglich, wenn bereits ein Erstfahrzeug "PKW" dort versichert ist oder ein Antrag für dieses binnen eines Jahes eingerteicht wird. Folgt dieser nicht, wird die Einstufung rückwirkend aufgehoben und ein Nachbeitrag gefordert!

Weiteres finden Sie hier:

Kann ich die Schadensfreiheitkasse von einem anderen KFZ übernehmen?

In der Regel ist die Übernahme der SF-Klasse aus anderen KFZ-Verträgen auf einen LKW bis 3,5t möglich geregelt wird das in den KFZ Bedingungen unter dem Punkt Fahrzeugruppe:

I.7.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?

Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:

Fahrzeuggruppe

I.7.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.

a) Untere Fahrzeuggruppe

Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Lieferwagen, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen

b) Mittlere Fahrzeuggruppe

Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr

c) Obere Fahrzeuggruppe

Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen.

Eine Übertragung ist zudem möglich

von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zugmaschine im Werkverkehr bis 149 kW;

von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz);

von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine auf eine landwirtschaftliche Zugmaschine.

Quelle: HDI Kundeninformation zur Kraftfahrtversicherung Stand 10/2020

Können Sondereinstufungen von anderen Versicherern übernommen werden?

Sondereinstufungen vom Vorversicherer werden nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht übernommen!

Rückstufung im Schadensfall

SF-Klasse 1 HV - Schaden 2 HV - Schaden 3 HV - Schaden 1 VK - Schaden 2 VK - Schaden 3 VK - Schaden
SF 30 SF 13 SF 5 SF 1/2 SF 9 SF 1 SF M
SF 20 SF 9 SF 3 SF 0 SF 6 SF 1/2 SF 0
SF 10 SF 4 SF 1/2 SF M SF 3 SF M SF M

Quelle: HDI Kundeninformation zur Kraftfahrtversicherung Stand 10/2020

Adresse des Versicherers:

HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover

Telefon: 0511-645-0
Fax: 0511-645-4545
service@​hdi.​de
https://www.hdi.de

* Änderungen und Fehler vorbehalten. Es gilt das Bedingungswerk des HDI zu Datum der Veröffenlichung dieser Seite. Beim Antragsabschluss gilt das gültige Bedingungswerk zum Abschlussdatum des Antrages! Dieses kann vom Veröffentlichsdatum dieser Seite 11.10.2020 abweichen!

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