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Geschäftsbedingungen zur Versicherungsvermittlung

§ 1 Vertragsgegenstand

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Versicherungsvermittlung durch die VSC Assekuranz-Makler UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer: Mathias Dimsat, Unter den Birken 14, 38707 Schulenberg im Oberharz (im Folgenden Makler genannt).
    2. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der folgenden Kfz-Versicherungen - Rechtsschutz- und Transportversicherungen:
      • Kfz-Haftpflichtversicherung (Schweiz: Motorfahrzeughaftpflichtversicherung)
      • Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
      • Schutzbrief
      • Insassenunfallversicherung
      • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
      • Transportversicherungen

Die von dem Makler zu erbringende Leistung ist auf die Vermittlung dieser Versicherungsverträge beschränkt.

  1. Bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bestehende Versicherungsverträge werden nur dann in diesen Vertrag einbezogen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
  2. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Vertrieb zugelassenen Versicherungen und sonstigen Produktanbieter, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten und sich dem deutschen Recht unterwerfen. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt.
  3. Versicherungen von Direktversicherern oder Produkte von Unternehmen, die dem Makler keine Vergütung gewähren, werden vom Makler nicht berücksichtigt, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes – insbesondere auch hinsichtlich der Vergütung - vereinbart.
  4. Der Makler ist bei der ihm obliegenden Marktuntersuchung in der Bestimmung der relevanten Auswahlkriterien und deren Bewertung grundsätzlich frei. Als Auswahlkriterien gelten neben objektiven Kriterien auch die Erfahrungswerte des Maklers.

§ 2 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler über derzeit bestehende Maklerverträge sowie vollständig über bereits bestehende oder sich in der Anbahnung befindliche Kfz-Versicherungsverträge zu informieren.
  2. Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Erteilung der für die Vermittlung erforderlichen Angaben verpflichtet. Grundsätzlich werden die erforderlichen Angaben durch die Eintragung in die Felder in der Maske der Datenabfrage auf dem Internet-Portal des Maklers mitgeteilt. Der Makler legt nur diese Angaben der Vermittlung zugrunde. Der Sachverhalt wird als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend angesehen.
  3. Der Kunde ist zur unverzüglichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Mitteilung von Änderungen der vertragsrelevanten Verhältnisse verpflichtet.

§ 3 Vollmacht

Der Kunde bevollmächtigt den Makler zur Vertretung gegenüber dem jeweiligen Versicherungsunternehmen, mit dem der jeweilige Versicherungsvertrag vermittelt wird. Eine schriftliche Vollmacht wird nicht erteilt.

§ 5 Vertragsdauer

  1. Dieser Vertrag beginnt, wenn der Kunde auf dem Internet-Portal des Maklers seine Daten für einen Versicherungsvergleich eingibt und nach Einräumung der Möglichkeit von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen die Dienstleitungen des Maklers in Anspruch genommen werden.
  2. Dieser Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, frühestens jedoch zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres fristgemäß kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Sie kann nur per Post oder per Telefax übersandt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Vergütung

  1. Die Vergütung des Maklers trägt regelmäßig der Anbieter des jeweiligen Versicherungsproduktes, es sei denn, es ist zwischen Makler und Kunde etwas anderes vereinbart.
  2. Wird ein dem Kunden vermittelter Versicherungsvertrag vom Kunden storniert und erhält der Makler aufgrund dessen keine Vergütung für die Vermittlung, so hat der Kunde dem Makler zum Ausgleich eine pauschale Vergütung in Höhe von 25 Euro zu leisten. Als Stornierung gilt die Nichtzahlung fälliger Prämien oder die Beendigung oder der nachträglich Wegfall des Vertrages.

§ 7 Haftung / Verjährung

  1. Der Makler haftet für Vermögensschäden, die Folge vertragswesentlicher Pflichten sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Maklers auf Schadensersatz für die Verletzung von Betreuungspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung des Maklers für leichte Fahrlässigkeit für eine Verletzung seiner Pflichten, mit Ausnahme der gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflicht, ist summenmäßig begrenzt auf einen Betrag von 1.230.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.850.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt. Der Makler hält bis mindestens zu dieser Summe eine Berufshaftpflichtversicherung vor.
  3. Ferner ist die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten ebenfalls der Höhe nach auf die vorgenannten Versicherungssummen begrenzt.
  4. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Kunde die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers für diesen Fall auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler wird bei Bedarf hierzu eine geeignete Empfehlung abgeben. Eventuell ist bereits eine höhere Versicherungssumme, als die gesetzlich vorgeschriebene (1.230.000 Euro je Schadensfall, maximal 1.850.000 Euro pro Jahr insgesamt), zwischen dem Makler und der Versicherungsgesellschaft seiner Berufshaftlichtversicherung vereinbart. Der Makler verpflichtet sich, hierüber auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
  5. Die Versicherungssumme für die vorgenannte Haftpflichtversicherung und die Gesamtjahresleistung in der Versicherung, soweit es eine Pflichtversicherung für die Versicherungsvermittlung ist, unterliegt gesetzlich alle 5 Jahre einer Anpassung nach dem europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI). Die nächste Anpassung erfolgt voraussichtlich am 15.01.2018. Die Parteien vereinbaren die jeweils gültige Pflichtversicherungssumme als Haftungsbegrenzung für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach.
  6. Für Vermögensschäden, die dem Kunden infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Makler nicht.
  7. Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Makler verjähren spätestens nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
  8. Die Haftung für Vermögensschäden, die auf unvollständige, verspätete oder unwahre Informationen durch den Kunden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
  9. Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Kunden tätiger Dritter haftet der Makler nicht.
  10. Die zuvor genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Vertragsfortführung

Alle in diesem Vertrag aufgeführten Rechte und Pflichten gehen auf für eventuelle Rechtsnachfolger oder Erwerber des Unternehmens des Maklers über.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht durch Gesetz eine andere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernis. Kein Vertragspartner kann sich auf eine vom Vertrag Abweichung von der Schriftform berufen, solange die Abweichung nicht schriftlich festgehalten ist.
  2. Die Aufrechnung des Kunden gegen eine Forderung von Makler ist unzulässig, soweit die Forderungen des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll, soweit diese rechtlich zulässig ist, eine andere Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder geregelt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Das gleiche gilt, soweit dieser Vertrag Lücken aufweisen sollte.
  4. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ist oder seinen Sitz außerhalb hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten der Sitz des Maklers vereinbart. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist ebenfalls der Sitz des Maklers, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass eine Partei ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder nach Abschluss dieses Vertrages ins Ausland verlegt oder der gewöhnliche Aufenthaltsort einer Partei nicht bekannt ist.

 

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Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45

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