LKW-Vollkaskoversicherung
FAQ´s zur Vollkaskoversicherung für LKW unterschiedlicher Aufbauarten und Nutzlasten im Werkverkehr bis 3,5t
Die LKW Vollkasko-Versicherung bietet ähnlich wie bei der PKW Vollkaskoversicherungen einen weitreichendere Versicherungsschutz für Ihren LKW neben den Bestandteilen der Teilkaskoversicherung sind über die LKW Vollkasko-Versicherung im folgenden Leistungen zusätzlich abgesichert.
In der Regel reden wir bei der LKW-VollkaskoVersicherung von mit versicherten Ereignissen wie:
- Alle Leistungen der Teilkskoversicherung
- Unfallschäden durch durch eigene Fahrfehler
- Mut- und Böswillige Beschädigung durch Dritte
Angleichung der SF-Klasse zur Vollkaskoversicherung von LKW:
Informieren Sie sich hier vor den Abschluss einer LKW-Vollkaskoversicherung, für ihren LKW, Sattelschlepper, Lieferwagen, Transporter mit und ohne gewerblichen Güterverkehr. Einfach die folgenden Links öffnen und schon Antworten auf Ihre Fragen erhalten!
Keine Selbstverständlichkeit ist im Bereich LKW Versicherung die Anpassung der SF-Klasse bei Abschluss einer Vollkasko Wir haben für Sie die Bindgungen der aufgezählten Gesellschaften gelesen und bilden unser Ergebins in der folgenden Tabele ab. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das uns Änderungen, Fehler und Sonderregelungen vorbehalten sind (Stand 09/2013). Keine Garantie für eine Aktualität! Bei den meisten Versicherern ist diese Thema in den Bedingungen unter I.2.3 geregelt ein Blick lohnt sich! Versicherer Angleichung SF-Klasse Haftpficht an Vollkasko bei der LKW-Versicherung* NEIN JA bis 3,5t - WKZ 251 AXA / DBV mobil kompakt JA bis 3,5t - WKZ 251 AMEX GT NEIN AMEX GO JA bis 3,5t - WKZ 251 JA bis 3,5t - WKZ 251 BGV Condor JA - diverse Continentale - Komfort NEIN NEIN die Bayerische JA bis 3,5t - WKZ 251 Europa -Komfort NEIN Feuersozietät Generali JA bis 3,5t - WKZ 251 Itzehoer JA - diverse NEIN National Suisse Nürnberger Öffentliche Braunschweig JA - diverse ÖSA R+V JA - diverse Rheinland Signal Iduna NEIN VHV-Flotte Garant +1 VGH (AKB 01.09.2013 NEIN Westfälische Provinzial WWK Württembergische JA bis 3,5t - WKZ 251 Zurich * Änderungen und Fehler vorbehalten. Es gelten die aktuellen Versicherungsbedingungen. Die abgebildeten Informationen können veraltet sein. Eine Gewehr für die aktualität dieser Seite können wir nicht übernehmen! - Die getätigen Aussagen gelten nur für LKW nach WKZ 251 - LKW bis 23,5t im Werkverkehr! Voraussetzung Angleichung des SFR aus der Haftpflicht zur Vollkasko über die AXA für LKW bis 3,5t I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten zwölf Monate bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung nach I.6. Ist das versicherte Fahrzeug ein Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse 1, wenn für dieses Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, die mindestens in SF-Klasse 1 eingestuft ist. Eine nach diesen Bestimmungen im Laufe eines Kalenderjahres abgeschlossene Versicherung wird so behandelt, als habe sie während des ganzen Kalenderjahres bestanden. Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil komfort, Stand: 1. Mai 2014 Voraussetzung Angleichung des SFR aus der Haftpflicht zur VK über die Alte Leipziger für LKW bis 3,5t I 2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad, ein Campingfahrzeug oder ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen (Lieferwagen) und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G 1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I 6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall über-nehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung nach I 6. Quelle:Vertragsbestandteil K 89.1 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2012) Stand 01.10.2012 Voraussetzung Angleichung des SFR aus der Haftpflicht zur Vollkasko über die Barmenia für LKW bis 3,5 I Schadenfreiheitsrabatt-System I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, Campingfahrzeug, Kraftrad, das ein amtliches Kennzeichen führen muss oder Lieferwagen und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten zwölf Monate bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung nach I.6 Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG - Stand 01.10.2013 Voraussetzung Angleichung des SFR aus der Haftpflicht zur Vollkasko über die Basler für LKW bis 3,5 I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung I.2.3.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad, ein Wohnmobil, ein Bürofahrzeug oder Lieferwagen im Werkverkehr und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich deren Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug innerhalb des letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung nach I.6. Quelle: Vertragsgrundlagen BAK 8133 10.12 Voraussetzung Angleichung des SFR aus der Haftpflicht zur Vollkasko über die Condor / Kravag / R+V I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Haftpflichtversicherung in der Vollkasko Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, Camping-Kfz, Kraftrad, Leichtkraftrad, Lkw, eine Zugmaschine (ausgenommen landwirtschaftliche), ein Krankenwagen oder ein Leichenwagen und schließen Sie neben der Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte oder das ersetzte Fahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Vollkasko bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6. Quelle: Verbraucherinformation Condor Stand Juli 2013 Quelle: Verbraucherinformation KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG Stand Juli 2013 Quelle: Verbraucherinformation R+V Stand Juli 2013 Voraussetzung Angleichung des SFR aus der Haftpflicht zur Vollkasko über die ERGO für LKW bis 3,5 J.1 Wie erfolgt die Einstufung in unser Schadenfreiheitsrabattsystem bei Vertragsbeginn? c) Die Einstufung der Vollkasko kann sich für Mietwagen, Taxen und Lieferwagen nach der Einstufung Ihrer bereits bestehenden oder übernommenen Kfz-Haftpfl icht richten. Voraussetzung ist, dass neben der Kfz-Haftpfl icht innerhalb des letzten Jahres keine Vollkasko bestand und die Vollkasko als Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung abgeschlossen wird. Quelle: ERGO Kfz-Versicherung Bedingungen Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Spezial • Kundeninformation (Stand: 1.4.2013) Voraussetzung Angleichung des SFR aus der Haftpflicht zur Vollkasko über die HDI für LKW bis 3,5 Angleichung SFR bei Vollkaskoversicherung möglich: Quelle: HDI Motor-Plus - Kundeninformation / AKB (Allgemeine Bedingungen) zur Kraftfahrtversicherung Stand: 01.09.2013 Voraussetzung Angleichung des SFR aus der Haftpflicht zur Vollkasko über die Öffentliche Braunschweig I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung I.2.3.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad, ein Trike, ein Quad, ein Kleinkraftrad, ein Leichtkraftrad, welches ein amtliches Kennzeichen führen muss, ein Campingfahrzeug, ein Lieferwagen, ein Lkw, eine Zugmaschine oder eine landwirtschaftliche Zugmaschine und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt. I.2.3.2 Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung nach I.6. Quelle: Vertragsbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung Stand September 2013 I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Fahrzeugvollversicherung Schließen Sie für ein unter I.1 genanntes Fahrzeug neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Fahrzeugvollversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich deren Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte oder für das nach I.6.1.1 ersetzte Fahrzeug innerhalb des letzten Jahres bereits eine Fahrzeugvollversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Fahrzeugvollversicherung nach I.6. Quelle:Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) von Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse (Lieferwagen) Stand 01.07.2014