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KRAVAG - LKW-Versicherung | LKW bis & über 3,5t + Sattelzugmaschine

LKW-Versicherung über die KRAVAG-Versicherung für LKW bis & über 3,5t Gg. ▷ sowie Sattelzugmaschine im Werkverkehr versichern

Ein sehr umfangreiches Leistungspaket bietet die KRAVAG im Bereich LKW-Versicherungen. So können Sie sicher sein das Ihr LKW in den Leistungspunkte "Zusammenstoss mit Tieren", Tierbiss mit Folgeschäden weitgehend abgesichert ist. Ihre besondere Stärke spielt die KRAVAG in der Versicherung von Flotten aus, welche Explizit für einigen Branchen gestalltet wurden.

Welche LKW können über die KRAVAG versichert werden?

Fahrzeuge mit Nutzung im gewerblichen Güterverkr werden von der KRAVAG Logistic versichert!

Über unseren Vergleichsrechner können Sie auch Versicherungsprämien der KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG berechnen und die guten Tarife der KRAVAG mit anderen KFZ-Tarifen für LKW Versicherungen vergleichen. Leider gibt es keinen Rechner auf der man die KRAVAG LKW Versicherung einzeln online berechnen kann und nach Vertragsabschluss eine EVB für den LKW erhält.
Über unseren Vergleichsrechner für LKW Versicherungen können sie sofort die Preise für Ihre KRAVAG LKW Versicherung berechnen, den Preis der KRAVAG KFZ Versicherung mit anderen Tarifen vergleichen. Selbstverständlich können Sie hier auch sofort die Ihre KRAVAG Autoversicherung für PKW mit LKW Zulassung abschließen. Die KRAVAG Deckungskarte - EVB erhalten Sie nach Antragsprüfung per E-Mail.

 

FAQ´s zur KRAVAG LKW-Versicherung*

FAQ's zu Kravag LKW-Versicherung

Informieren Sie sich hier vor den Abschluss einer LKW-Versicherung über die KRAVAG KFZ-Versicherung über Ihre Möglichkeiten einen Klein LKW bis 3,5t, einen LKW über 3,5t oder eine Zugmaschine im Werkverkehr zu versichern. Bitte beachten Sie auch die Flottentarife der KRAVAG für kleine und große Flotten!

Versicherung von LKW & Lieferwagen bis 3,5t im Werkverkehr über die KRAVAG

Informieren Sie sich hier vor den Abschluss einer KRAVAG LKW-Versicherung, über die Leistungsinhalte der KRAVAG KFZ-Tarife für den Bereich LKW bis 3,5t. im privat oder Werknahverkehr. Einfach die folgenden Links öffnen und schon Antworten auf Ihre Fragen erhalten!

Leistungkurzübersicht zur KRAVAG LKW Versicherung bis 3,5t im Werkverkehr

In unser Kurzübersicht zu den Leistungsinhalten der KRAVAG LKW-Versicherung mit privater Nutzung oder Nutzung im Werkverkehr nach WKZ 251.

Anbieter Stand 10/2020
Haftpflicht (HV)
*** Mio. Deckung Sach 100
** Mio. Deck Person 8
Auslandschadenschutz  
Teilkaskodeckung (TK) -
Zusammenstoss mit Wild 8
Zusammenstoss mit Wild+ 8
Zusammenstoss mit Tieren 8
Marderbiss 8
Marderbiss + Folgeschaden 8
Tierbiss + Folgeschaden 8
Neupreisentschädigung 8
Grobe Fahrlässigkeit 8
Elementardeckung 8
Schneelawinen 8
Dachlawinen 8
Transport auf Schiff 8
Vollkaskodeckung (VK) -
Neupreisentschädigung 8
Kaufwertentschädigung 8
GAP-Deckung - Kredit 8
GAP-Deckung - Leasing 8
Kasko-Extra-Versicherung 8
Brems- Betriebs- Bruch S. 8
Sonstige Merkmale 8
SF-Klassen LKW 8
Übernahme SFR von PKW 8
Angleichung SFR HV/VK 8
Zweitwagen 1.KFZ bei VU 8
Zweitwagen 1.KFZ nicht VU 8
Schutzbrief LKW 8
Fahrerunfallschutz8+++++++++8

Legende:

= Die Leistung ist in den Bedingungen enthalten

= Der Versicherer erbringt die geforderte Leistung - es gibt jedoch Fallweise Einschränkungen

= Die Leistung konnte für die LKW-Versicherung nicht erfüllt werden oder entspricht nicht unseren Anforderungen


Leistungsinhalte* KRAVAG KFZ Versicherung für LKW und Lieferwagen nach WKZ 251

Die hier dargestellten Leistungspunkte geben das Ergebnis unserer Recherche zum 08.09.2020 wieder. Versicherer interne Sonderregelungen oder Sondertarife von Maklern können von den Standartregelungen abweichen.

KRAVAG-Allgemeine
Haftpflicht (HV) - 100 Mio. Deckung
Teilkaskodeckung (TK)  
Zusammenstoss mit Wild
Zusammenstoss mit Wild+
Zusammenstoss mit Tieren
Marderbiss und Folgeschaden
Tierbiss und Folgeschaden 4000€
Neupreisentschädigung bei Diebstahl in Monaten
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Erweiterte Elementardeckung
Schneelawinen
Dachlawinen
Transport auf einem Schiff
Vollkaskodeckung (VK)  
Neupreisentschädigung bei Totalschaden in Monaten
GAP-Deckung - für Kredit abschließbar
GAP-Deckung - für Leasing abschließbar
Kasko-Extra-Versicherung  

Versicherung für:

Optional

Sonstige Merkmale  
Schadensfreiheitsklassen (SFR) LKW-Versicherung 30
Übernahme SFR von PKW möglich
Angleichung SFR bei Vollkaskoversicherung möglich
Verbesserte Zweitwagenregelung wenn PKW bei Versicherer
Schutzbrief für LKW, Lieferwagen und Transporter

Fahrerunfallschutz

Optional

* Änderungen und Fehler vorbehalten. Es gelten die aktuellen Versicherungsbedingungen. Die abgebildeten Informationen können veraltet sein. Eine Gewehr für die aktualität dieser Seite können wir nicht übernehmen! - Die getätigen Aussagen gelten nur für LKW nach WKZ 251 - LKW bis 3,5t im Werkverkehr! - Es gelten die Bedingungen zum Erstellungszeitpunkt dieser Seite (08.09.2020))!

 


>>>> Auszug aus den Bedingungen der KRAVAG KFZ-Versicherung:

Wir weisen ausdrücklich darauf hun, das es sich wie gesagt um Auszüge handelt. Eine ausführliche Information erhalten Sie nur beim Blick in die Bedingungen!

 

 

 


 

Zusammenstoss mit Tieren

       ...

4. Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren.

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation Stand Juli 2020

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Tierbiss + Folgeschaden:

...

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

Tierbissschäden

7. Versichert sind Schäden durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) einschließlich Folgeschäden bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 3.000 EUR..

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017

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Neupreisentschädigung:

...

Wir zahlen den Neupreis des Fahrzeugs

- bei Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder

- bei Zugmaschinen (ausgenommen landwirtschaftliche),

wenn innerhalb von 12 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden oder eine Zerstörung eintritt. Abweichend von A.2.6.1.h erstatten wir Ihnen den Betrag, den Sie für das total beschädigte oder zerstörte Fahrzeug tatsächlich als Kaufpreis aufgewendet hatten. Bei Verlust des Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder der Zugmaschine ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert nach A.2.6.1.f.

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017

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Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit:

...

A.7.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir?

Höchstentschädigung

Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens

2. Wir verzichten nach A.2.6.6.b Ihnen gegenüber auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht bei Entwendung des Fahrzeugs oder wenn Sie den Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt haben; in diesem Fall sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017

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Schneelawinen:

...

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

...

Erdbeben, Lawinen und Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

3. Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Lawinen, auch Dachlawinen, und Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Erdbeben gilt eine naturbedingte, messbare Erschütterung des Erdbodens. Als Lawine gilt ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Schnee- oder Eismassen. Als Mure gilt ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Geröll-, Schlamm- oder Gesteinsmassen. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017

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Transport auf einem Schiff

...

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

...

Transport auf einer Fähre

4. Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch

entstehen, dass

  • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
  • das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des Seegangs über Bord gespült wird oder
  • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere und/oder die Ladung zu retten

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017

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GAP-Deckung abschließbar

...

A.7 Differenzdeckung - für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge

...

A.7.5 Was zahlen wir bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust?

Wir ersetzen im Falle der Beschädigung, der Zerstörung, des Totalschadens oder des Verlusts des Fahrzeugs in Ergänzung zu den Regeln der Kaskoversicherung nach A.2.6.1, A.2.6.3 bis A.2.6.8 und A.2.8

a. bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Leasingvertrag errechnenden Leasing-Restbetrag am Schadentag, soweit der Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung geltend macht. Der Leasing-Restbetrag ist die Summe der ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung.

b. bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden abgezinsten Darlehensrestbetrag am Schadentag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Beendigung bzw. Kündigung des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Befriedigung des Darlehensvertrags erlangt. Das Darlehen muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen worden sein.

 

Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht gezahlte Raten sowie Verzugszinsen. Weitere Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Reparaturkosten den um den Restwert des Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswert übersteigen und das Fahrzeug nicht repariert wird. Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- und Darlehensverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten.

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017

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Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden

...

A.8 Kasko-Extra-Versicherung - Versicherung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden

A.8.1 Was ist versichert?

Versichert sind Ihr Fahrzeug und die mitversicherten Teile nach A.2.1.

Schäden an

- Bereifung, Bürsten, Gurten, Kabeln, Ketten, Raupen, Riemen, Schläuchen, Seilen, Sieben, Transportbändern,

- Werkzeugen aller Art (z. B. Bohrer, Brechwerkzeuge, Messer, Sägeblätter, Schleifscheiben, Schneiden) sind nur versichert, wenn sie durch ein Ereignis erfolgen, das gleichzeitig auch andere vom Versicherungsschutz umfasste Schäden an der versicherten Sache verursacht hat.

A.8.2 Welche Ereignisse sind versichert?

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner nach A.8.1 mitversicherten Teile durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug z. B. durch

- Aufspringen der Motorhaube,

- Bedienungsfehler,

- ein verbundenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen,

- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,

- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

...

A.8.8 Was wir nicht ersetzen Motoren und Getriebe einschließlich Teile

1. Wir zahlen nicht für Motoren und Getriebe, die der Fortbewegung der versicherten Sache dienen, einschließlich Gelenkwelle und Differenzial.

Zum Motor in diesem Sinne gehören Anlasser, Aufladesysteme (z. B. Kompressoren, Turbolader), Auspuffanlage einschließlich Halterungen, Kraftstoffsystem am Motor, Kühlung (Wasserpumpe, Lüfter, Thermostatleitungen), Kurbelwelle mit Lagerung, Lichtmaschine, Motorblock mit Büchsen, Motorbremse, Nockenwelle mit Antrieb, Ölpumpe, Ölwanne, Pleuel, Steuergerät, Triebwerk mit Kolben, Zündanlage, Zylinderkopf mit eingebauten Teilen.

Zum Getriebe in diesem Sinne gehören Längstrieb (Kardan-, Gelenkwelle einschließlich Zwischenlager), Steuergerät, Wechsel- und Schaltgetriebe einschließlich Schaltgestänge, Kupplung und Befestigungsteile.

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017

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Angleichung SFR bei Vollkaskoversicherung möglich:

...

I.2.3  Anrechnung des Schadenverlaufs der Haftpflichtversicherung in der Vollkasko Schließen Sie neben der Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), gilt: Sie können verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Haftpflichtversicherung erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei dem versicherten Fahrzeug um einen Pkw, ein Camping-Kfz, ein Kraftrad, ein Leichtkraftrad, einen Lkw, eine Zugmaschine (auch landwirtschaftliche), einen Krankenwagen oder einen Leichenwagen handelt. Hat für das versicherte oder das ersetzte Fahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Vollkasko bestanden, gilt: Wir können den Schadenverlauf der Haftpflichtversicherung in der Vollkasko nicht anrechnen und übernehmen stattdessen den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6*

*(I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs).

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017


Verbesserte Zeitwagenregelung, wenn PKW / Lieferwagen / LKW als Erstfahrzeug mit mind. SF 2 irgendwo versichert ist

Im Einzelgeschäft ist uns keine Regelung für eine Zweitwagenregelung bekannt.

ABER!!!

Bei Kleinflotten ab 3 Fahrzeugen ist die KRAVAG für Selbständige ein verlässlicher Partner!

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017

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Fahrerschutz-Versicherung

...

A.6.4 Was leisten wir in der Fahrerschutz-Versicherung?

Was zahlen wir?

1. Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer. Dabei leisten wir nach deutschem Recht und nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungenbis zu einer Höhe von 12 Mio. EUR je Schadenfall z. B.

- Verdienstausfall,

- behindertengerechte Umbaumaßnahmen (z. B. von Haus, Wohnung und Fahrzeug),

- Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Waisenrente),

- Schmerzensgeld.

Voraussetzung für die Zahlung von Schmerzensgeld ist ein Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf Tagen. Wir erbringen unsere Leistungen unabhängig davon, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder nicht, z. B. auch bei höherer Gewalt.

 

Vorrangige Leistungspflicht Dritter

2. Ist im Schadenfall ein Dritter dem berechtigten Fahrer gegenüber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zur Leistung verpflichtet (z. B. Unfallgegner, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber), gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor, wenn und soweit sie für ihn in zumutbarer Weise durchsetzbar sind. Andernfalls treten wir ihm gegenüber in Vorleistung.

...

Quelle : KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKA0717) Stand Juli 2017

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||||Weitere interessante Versicherungsprodukte der KRAVAG::

  • KRAVAG Kleinflottenpolice
  • KRAVAG Flottenversicherung für den gewerblichen Güterverkehr über KRAVAG Logistig
  • KRAVAG GAP-Deckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge

 

 

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* Änderungen und Fehler vorbehalten - es gelten die Bedingungen (Allgemeine Bedingungen für die KRAVAG Kfz-Versicherung Stand: Juli/2017) zum Erstellungszeitpunkt dieser Seite (30.08.2017))!

 

Gibt es eine Zweitwagenregelung für LKW bis 3,5t bei der KRAVAG?

I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung


Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich – auf Ihren Wunsch hin – deren Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung. Gilt bzw. galt für Ihren Versicherungsvertrag ein Rabattschutz nach I.5.2, so wird der geschützte Schadenverlauf der KfzHaftpflichtversicherung angerechnet. Bei einem Versichererwechsel werden dem Nachversicherer sowohl für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung gemäß I.5.2.7 die schadenfreien Jahre bestätigt, die sich ohne Rabattschutz ergeben hätten.
Eine Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht möglich, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung nach I.6. Ein Versicherungsvertrag, bei dem die Voraussetzungen für die Einstufung in eine SF-Klasse nicht gegeben sind, wird in die SF-Klasse 0 eingestuft.

Quelle: Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Kfz-Versicherung Stand: 01.10.2020

Kann ich die Schadensfreiheitkasse von einem anderen KFZ übernehmen?

In der Regel ist die Übernahme der Schadensfreiheitsklasse aus anderen KFZ-Verträgen auf einen LKW bis 3,5t möglich geregelt wird das in den KFZ Bedingungen unter dem Punk Fahrzeugruppe:

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?

Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:

Fahrzeuggruppe

I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.

a Untere Fahrzeuggruppe:
Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Wohnmobile, Bürofahrzeuge, Lieferwagen im Werkverkehr, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen.

b Mittlere Fahrzeuggruppe:
Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr (außer Lieferwagen und keine landwirtschaftlichen Zugmaschinen).

c Obere Fahrzeuggruppe:
Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr (einschl.Lieferwagen im Güterverkehr, jedoch keine landwirtschaftlichen Zugmaschinen), Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen.

I.6.2.1.1 Eine Übertragung ist zudem möglich
– von einem Lieferwagen im Werkverkehr auf einen Lkw im Werkverkehr bis 6 t zulässiger Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht).

I.6.2.1.2 Der Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kann nur auf eine andere landwirtschaftliche Zugmaschine übertragen werden. Ebenso kann der Schadenfreiheitsrabatt eines Gabelstaplers nur auf einen anderen Gabelstapler übertragen werden.

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Basler All-in und Basler Basis Stand 01.09.2020

 

Können Sondereinstufungen von anderen Versicherern übernommen werden?

Eine Übernahme einer Sondereinstufung ist unter bestimmten Vorausetzungen möglich!

LKW Versicherungsvergleiche für Prämiensparer und oder leistungsbewußte Verbraucher bundesweit über das Internet

Versicherungsmakler nach § 34d
Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45

VSC Assekuranz-Makler®
UG (haftungsbeschränkt)
Unter den Birken 14
38707 Schulenberg | Clausthal-Zellerfeld



Vor-Ort Service Clausthal-Zellerfeld
Adolph-Roemer-Str. 18
38678 Clausthal-Zellerfeld

Mo.- Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung

Tel.:  +49 (0) 53 29 - 69 09 000
Fax: +49 (0) 53 29 - 69 09 001

www.vsc-assekuranz-makler.de